AGB
AGB der corealis commercial real Estate GmbH
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluß eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Honorarsätze gelten:
Teil: Unternehmer
1. Der Inhalt unserer Angebote basiert auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenabschluß, Zwischenverkauf bzw.
-vermietung, Auslassung und Irrtum bleiben vorbehalten. Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger/ Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Werden die von uns erteilten Angebote/ Informationen unbefugt an Dritte weitergeleitet, und schließen diese den Hauptvertrag ohne unser Mitwirken ab, schuldet uns der Auftraggeber Schadenersatz.
2. Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns diese Vorkenntnis unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dieser Hinweis auf Vorkenntnis, kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr berufen.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/ oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, bleibt unser Provisionsanspruch erhalten, wenn das abgeschlossene Geschäft dem beabsichtigten Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist.
4. Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluß des Vertrages über die von uns nachgewiesene/ vermittelte Vertragsgelegenheit. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p. a. erhoben.
5. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
6. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
7. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig und können wir deshalb nicht erfolgreich tätig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz unserer belegbaren Aufwendungen.
8. Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß ins Ausland, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf.
10. Provisionssätze bei Unternehmern
An Maklerprovisionen sind zu zahlen:
10.1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen, berechnet von der gesamten Vertragssumme:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.5,0 %
b) bei einem Kaufpreis ab Euro 7,5 Mio.3,0 %.
10.2 Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte,
Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d. h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.5,0 %
b) bei einem Kaufpreis ab Euro 7,5 Mio.3,0 %.
10.3 Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der etwa bestehenden Aufbauten:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.5,0 %
b) bei einem Wert ab Euro 7,5 Mio.3,0 %.
10.4 Bei Options-, An- und Vorkaufsrechten – berechnet vom Verkehrswert des Objektes – 1 %.
10.5 Bei Vermietung und Verpachtung
a) Wohnraumvermietung: 2,0 Nettomonatsmieten
b) gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge):
– Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren: 3,0 Nettomonatsmieten
– Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren: 4,0 Nettomonatsmieten
– Ein vereinbarter Optionszeitraum -auch wenn deren Ausübung
noch ungewiss ist -gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
– Bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist:Unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen 2,0 weitere Nettomonatsmieten.
Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Erhält der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages weitere Zuwendungen, wie z. B. Zuschuß für Ausbau bzw. Einrichtung der Mietflächen, Übernahme von Verbindlichkeiten aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen etc., so wird hieraus eine zusätzliche Provision von 3 % des Gesamtwertes dieser Zuwendungen geschuldet.
10.6 Zusätzlich zu den vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
Sondervorschriften bei Verbrauchern
11. Provisionssätze
Für Verbraucher gelten die Provisionssätze der Ziffer 10 entsprechend, jedoch mit folgender Maßgabe:
An Maklerprovision sind brutto zu zahlen:
11.1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen, berechnet von der gesamten Vertragssumme:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.5,95 %
b) bei einem Kaufpreis ab Euro 7,5 Mio.3,57 %.
11.2 Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d. h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.5,95 %
b) bei einem Kaufpreis ab Euro 7,5 Mio.3,57 %.
11.3 Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der etwa bestehenden Aufbauten:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 7,5 Mio.5,95 %
b) bei einem Wert ab Euro 7,5 Mio.3,57 %.
11.4 Bei Options-, An- und Vorkaufsrechten – berechnet vom Verkehrswert des Objektes – 1 %.
11.5 Bei Vermietung und Verpachtung
a) Wohnraumvermietung: 2,3 % aus zwei Nettomonatsmieten
b) gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge):
– Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren: 3,57 Nettomonatsmieten
– Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren: 4,76 % des auf den 10-Jahres-Zeitraum entfallenden Mietzinses
– Ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
– Bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten: Unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen 2,38 weitere Nettomonatsmieten.
Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend.Etwa gewährte mietfreie Zeiten, Umzugskostenzuschüsse und Baukostenzuschüsse bleiben bei der Berechnung der Durchschnittsmiete unberücksichtigt. Erhält der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages weitere Zuwendungen, wie z. B. Zuschuß für Ausbau bzw. Einrichtung der Mietflächen, Übernahme von Verbindlichkeiten aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen etc., so wird hieraus eine zusätzliche Provision von 3,57 % des Gesamtwertes dieser Zuwendungen geschuldet.
12. Haftungsbegrenzung und Verjährung
Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Der Makler haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Solche Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Entstehen des Anspruches und der Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände, spätestens aber ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht bei arglistigem Verhalten des Maklers. Der vorstehende Haftungsausschluss und die vorstehende Haftungsbegrenzung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13. Kundenidentifikation
Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 GwG (Geldwäschegesetz) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Er wird daher um Unterstützung bei der Erfüllung dieser Erfordernisse gebeten. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen unverzüglich entsprechende Dokumente vorzulegen und Auskunft zu erteilen, um uns die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen
14. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht dem Makler auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihm vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertragsabschluss weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossenen Maklervertrag haben.
Stand: 14. Juli 2022